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BR will Wissens- und Technologietransfer für Start-ups stärken

Datum:
23.06.2022
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Urheberrecht / Copyright
Stichworte:
Technologietransfer, Wissenstransfer
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Wissens- und Technologietransfer für Start-ups soll verbessert werden, indem die Rahmenbedingungen gestärkt werden.

Dies zeigen Ergebnisse von Prüfaufträgen, über die der Bundesrat (BR) am 22.06.2022 informiert wurde:

Einleitung

Start-ups spielen eine zunehmend wichtige Rolle für die Innovationskraft eines Landes.

Sie tragen wesentlich bei

  • zur Nutzung des Innovationspotenzials aus der Forschung.
  • zur Entwicklung und Anwendung neuer Technologien.

Prüfungsauftrag + Prüfungsergebnisse

Vor diesem Hintergrund hatte der BR das WBF im August 2021 beauftragt

  • zu prüfen,
    • wie die Wissensnutzung aus der Forschung im Start-up-Ökosystem beschleunigt werden kann.

Der BR wurde am 22.06.2022 über die Ergebnisse des Prüfauftrags informiert.

Prüfbericht

Der Prüfbericht des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) identifiziert Verbesserungspotenzial in verschiedenen Bereichen.

Es geht um die:

  • Stärkung des Start-up-Ökosystems
  • Verbesserungen des Technologietransfers
  • Leitlinien für eine transparente Regelung des Geistigen Eigentums an Hochschulen.
  • Unterstützung von Hochschulen beim Kompetenzaufbau bezüglich
    • Patentierung
    • Anschubfinanzierung für Patentkosten.
  • Unterstützung des Aufbaus von unternehmerischen Initiativen an Hochschulen.

Massnahmen-Umsetzung

Die Umsetzung dieser Massnahmen liegt in der Kompetenz der Hochschulen:

  • Die zuständigen Gremien werden prüfen müssen,
    • ob die projektgebundenen Beiträge nach Hochschulförderungs- und Hochschulkoordinationsgesetz,
      • welche von Bund und Kantonen getragen werden,
        • einen Rahmen für eine entsprechende Förderung in der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 bieten könnten;
  • Zu den Massnahmen zur Verbesserung der Standortattraktivität für Start-ups zählen die Bereiche
    • Bildung
    • Forschung
    • Innovation
    • der kürzlich beschlossenen Revision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation,
      • mit der Innosuisse ab 2023 neu die Möglichkeit hat,
        • Innovationsprojekte von Jungunternehmen zur Vorbereitung ihres erstmaligen Markteintritts direkt zu fördern. 

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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