Bussentotal: ca. CHF 44 Mio.
Die Wettbewerbskommission (WEKO) büsste gemäss heutiger Medienmitteilung sieben Händlerinnen von Fahrzeugen der VW-Marken im Kanton Tessin.
Die Autohändlerinnen bildeten ein unzulässiges Kartell beim Verkauf von Neufahrzeugen an
- Private;
 - die öffentliche Hand.
 
Betroffene Unternehmen
Es bildeten im Tessin von 2006 bis 2018 ein unzulässiges Kartell:
- AMAG Automobili e Motori SA und
 - sechs Autohändler für VW-Marken, nämlich:
- Autoronchetti Sagl
 - Garage Karpf & Co. / GARAGE 3 VALLI SA
 - Garage Carrozzeria Maffeis SA
 - Garage Nessi SA
 - GARAGE WEBER-MONACO SA
 - TOGNETTI AUTO SA.
 
 
Vorwürfe
Die Kartellmitglieder verfolgten die Ziele:
- Verringerung des Wettbewerbs unter den Autohändlern;
 - Beibehaltung eines überhöhten Niveaus der Verkaufspreise von Neufahrzeugen für Private und die öffentliche Hand.
 
Die Autohändler sprachen sämtliche Verkaufsaktivitäten im Tessin ab:
- Abreden über Submissionen der öffentlichen Hand;
 - Einigung auf eine Preispolitik beim Verkauf von Neuwagen an Private
 - Tätigkeitsgebiete-Aufteilung im Kanton Tessin.
 
Sanktion
- Die Kartellmitglieder wurden mit einer Gesamtsanktion in Höhe von ca. CHF 44 Mio. gebüsst.
 - Fünf Unternehmen erklärten sich zu einer einvernehmlichen Regelung des Verfahrens bereit.
 
Rechtsmittel
Der WEKO-Entscheid kann ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.
Disclaimer
Für die beschuldigten Unternehmen gilt die Unschuldsvermutung bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam