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Mietrecht

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Mieterauszug ohne Schlüsselrückgabe und ohne vollständige Räumung: Vermietereindringen ist Hausfriedensbruch

Datum:
25.07.2022
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Mietrecht / Miete / Mietvertrag
Stichworte:
Auszug aus Mietobjekt, Eindringen als Hausfriedensbruch, keine Schlüsselrückgabe, keine vollständige Räumung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

StGB 186

Zog der Mieter ohne Schlüsselrückgabe und ohne vollständige Räumung aus dem Mietobjekt aus, ist eine Wohnungsabgabe nicht erfolgt und der Vermieter begeht Hausfriedensbruch, wenn er in die Räume eindringt.

Urteil Bundesgericht vom 11.10.2019 (6B_901/2019)

Hausfriedens­bruch

Art. 186 StGB

Wer gegen den Willen des Berechtigten in ein Haus, in eine Woh­nung, in einen abgeschlossenen Raum eines Hauses oder in einen un­mittel­bar zu einem Hause ge­hörenden umfriedeten Platz, Hof oder Garten oder in einen Werkplatz unrechtmässig eindringt oder, trotz der Auf­forderung eines Berechtigten, sich zu entfernen, darin verweilt, wird, auf Antrag, mit Frei­heitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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