LAWNEWS

Unternehmenssteuern

QR Code

OECD/G20-Mindestbesteuerung: BR eröffnet Vernehmlassung

Datum:
18.08.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Unternehmenssteuern
Stichworte:
G20, Mindestbesteuerung, OECD, Unternehmen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vernehmlassungsdauer: Bis 17.11.2022

An seiner Sitzung vom 17.08.2022 hat der Bundesrat (BR) die Vernehmlassung eröffnet, zur:

  • Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung, MindStV).

Einleitung

Erinnerlich haben sich 137 Länder auf eine Mindestbesteuerung von 15 % für international tätige Unternehmen mit Umsätzen über EURO 750 Millionen geeinigt.

BR für schrittweises Vorgehen

Der BR wählt für die Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft ein schrittweises Vorgehen:

  • Ergänzungssteuer
    • Die Verordnung regelt vorübergehend die Mindestbesteuerung in der Schweiz, mittels einer «Ergänzungssteuer».
  • Sicherstellung der Mindestbesteuerung von Unternehmensgruppen
    • Die «Ergänzungssteuer» soll die Mindestbesteuerung von Unternehmensgruppen mit einem weltweiten Umsatz über EURO 750 Mio. sicherstellen.

Verfassungsänderung

Auf der Grundlage der Verfassungsänderung (zurzeit in der parlamentarischen Beratung) wird die Mindestbesteuerung mittels Verordnung umgesetzt, bis das Gesetz ausgearbeitet ist:

  • Die Verordnung
    • übernimmt die von der OECD/G20 erarbeiteten Mustervorschriften mittels eines Verweises, um die internationale Kompatibilität des schweizerischen Regelwerks sicherzustellen;
    • präzisiert die Aufteilung des Kantonsanteils an der «Ergänzungssteuer»;
    • befindet sich noch in Erarbeitung, weshalb die Normen später in die Vernehmlassung geschickt werden.

Umsetzung / voraussichtliche Inkraftsetzung des Regelwerkes

Bei seinem Entscheid zur Inkraftsetzung des Regelwerks wird der BR prüfen,

  • wie weit die Umsetzung in anderen Ländern fortgeschritten ist.

Der BR geht aus heutiger Sicht von einem Inkrafttreten per 01.01.2024 aus.

Vernehmlassung / Dauer

Die Vernehmlassung dauert bis zum 17.11.2022.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.