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Verkehrsrecht

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E-Trottinett: Kategorien-Zuordnung + gesetzliche Vorschriften

Datum:
29.11.2022
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
E-Scooter, E-Trottinett, gesetzliche Vorschriften, Kategorien-Zuordnung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

E-Trottinette haben in den letzten Jahren den Schweizer Markt – und die Strassen sowie Trottoirs – erobert.

Die nachfolgenden Ausführungen sollen das neuartige Fahrzeug mit seiner Konfiguration dem Leser näherbringen.

Kategorie

E-Trottinette werden eingestuft unter die Kategorie der sog.

  • «Leichtmotorfahrräder».

Gesetzliche Grundlage

Verkehrszulassung?

Einige E-Trottinette sind für den Verkehr zugelassen, andere nicht:

  • Es empfiehlt sich, dies vor dem Kauf im Fachhandel abzuklären.

Keine Verkehrszulassung?

Ist ein E-Trottinett nicht für den Strassenverkehr zugelassen, darf damit nur auf Privatgrundstücken gefahren werden.

Geltende Verkehrsregeln?

Ist ein E-Trottinett für den Verkehr zugelassen,

  • gelten die Verkehrsregeln wie für Velos oder langsame E-Bikes.

Dies bedeutet für die Nutzung:

  • Strasse;
  • Velowege und -streifen, falls vorhanden;
  • Trottoir nur, wenn dies auch für Velos erlaubt ist.

Subjektive Nutzungs-Voraussetzungen?

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Führerausweis:
    • 14 – 16 Jahre:
      • Kat. M (Mofa-Ausweis);
    • ab 16 Jahren:
      • keinen.

Helmtragpflicht?

  • Helm:
    • Nicht erforderlich, aber empfohlen.

Fahrzeugtechnik?

Verfügen E-Trottinette u.a. über genügend stark gebaute

  • Rahmen
  • Lenkstange
  • Gabeln und
  • Räder.

Solche Fahrzeuge sind ausgerüstet mit

  • höchstens 0,5 kW Motorleistung,
  • einer ohne menschliche Muskelkraft – also mit reiner Motorleistung – erreichbaren sog. bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h und
  • einer allfälligen Tretunterstützung,
    • welche bis höchstens 25 km/h wirkt.

Fahrzeugausrüstung?

Als Fahrzeugausrüstung sind notwendig:

  • vorne
    • befestigtes, nicht blinkendes Licht (weiss)
  • hinten
    • befestigtes, nicht blinkendes Licht (rot)
    • ein Reflektor
  • eine Klingel.

Höchstgeschwindigkeit?

Die Höchstgeschwindigkeit beträgt (wie erwähnt):

  • durch reine Motorenleistung
    • 20 km/h
  • durch die Tretunterstützung
    • ca. 25 km/h.

Typenprüfung?

  • Typengenehmigung:
    • Nicht erforderlich

Kontrollschild?

  • Ein Kontrollschild ist beim E-Trottinett nicht erforderlich.

Fazit

Wer E-Trottinette auf öffentlichen Strassen fährt, sollte

  • das Fahrzeug richtig beherrschen;
  • sich an die Verkehrsregeln halten;
  • vorsichtshalber einen Helm tragen;
  • unnötige Risiken für sich und für die anderen Verkehrsteilnehmer vermeiden.

Zusammenstellung der wichtigsten Vorschriften
über Zulassung und Betrieb von Motorfahrrädern und Elektro-Rikschas (Stand 1. Feb. 2019)

Zusammenstellung der wichtigsten Vorschriften über Zulassung

Zusammenstellung der wichtigsten Vorschriften über Zulassung

Zusammenstellung der wichtigsten Vorschriften über Zulassung

Zusammenstellung der wichtigsten Vorschriften über Zulassung

Quelle: Zusammenstellung der wichtigsten Vorschriften über Zulassung und Betrieb von Motorfahrrädern und Elektro-Rikschas (Stand 1. Feb. 2019) | admin.ch

Quelle

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