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Anwalt + öffentlicher Notar mit Kanzleistandorten in zwei Kantonen: Erwähnungspflicht, dass sich die Notariatstätigkeit auf den Kanton X beschränke

Datum:
31.01.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Anwälte / Mediatoren
Thema:
Irreführende Berufsbezeichnung («Rechtsanwalt + öffentlicher Notar», ohne Kantonsangabe)
Stichworte:
Anwalt, Berufbezeichnung, Berufsregeln, Irreführung, Notariat, Notariatstätigkeit, Verweis
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

BGFA 12 lit. a und d

Die in einer Anwaltswerbung verwendeten Titel 

  • müssen objektiv sein;
  • dürfen nicht missverständlich und nicht irreführend sein.

Wo ein Rechtsanwalt auch als Notar tätig sein darf, 

  • müssen aus Internetauftritt, Briefpapier, einer E-Mail-Signatur und sonstigen den Werbezwecken dienenden Informationen hervorgehen.

Die Motive von Anzeigeerstattern im Disziplinarverfahren sind rechtlich ohne Belang.

Laut Bundesgericht (BGer) hat die Vorinstanz kein Bundesrecht verletzt, indem sie den Beschwerdeführer wegen Verletzung der Berufspflichten sanktioniert hat:

  • Die Verhältnismässigkeit des als Sanktion ausgesprochenen «Verweises» wurde vom Beschwerdeführer nicht substanziiert beanstandet.

BGer 2C_985/2021 vom 16.11.2022

Weiterführende Informationen

  • Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 30.09.2021 (VB.2020.00534)

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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