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Verkehrsrecht

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Elektrische Zweiräder: Erlaubtes und nicht erlaubtes

Datum:
07.02.2023
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Thema:
Elektrische Zweiräder
Stichworte:
45 km-E-Bikes, E-Bikes, E-Trottinett, Elektrische Zweiräder, Pedelec
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Elektrische Zweiräder sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken.

Gleichwohl sind die massgebenden Regeln nicht allen bekannt.

Kategorienarten

Es wird unterschieden zwischen

  • den schnel­len sog.  „S-Pedelecs“ und
  • den langsamen E-Bikes.

Die Motorfahrräder sind eine Kategorie bestehend aus:

  • den sog. „S-Pedelecs und
  • den klassischen „Töffli“.

In die Kategorie der Leicht-Motorfahrräder gehören:

  • die langsamen E-Bikes;
  • die E-Roller mit Höchst­geschwindigkeit bis 20 km/h;
  • E-Trottinette.

Wo dürfen E-Bikes fahren?

  • Radweg-Nutzungspflicht
    • Alle E-Bikes müssen, falls vorhan­den, die Radwege be­nutzen.
  • Strassen mit Motorfahrrad-Verbot
    • Auf Strassen mit Motorfahrrad-Verbot ist das Fahren nur für Leicht-Motorfahrräder gestattet.
    • S-Pedelecs dürfen solche Strassen nur mit abgeschalte­tem Motor befahren.
  • Trottoirs (Gehsteige)
    • Mit schnellen E-Bikes und ein­geschalteter Motorunter­stützung ist das Befahren von Trot­toirs mit dem Zusatz «Velo gestattet» verboten.

Bei welchen Fahrzeugen besteht eine Helmpflicht?

  • Grundsatz
    • Eine Helmpflicht besteht grundsätzlich nur bei Motorfahrrädern.
  • Empfehlung
    • Trotzdessen ist das Tragen eines „Velohelms“ auch bei langsamen Fahr­zeugen zu empfehlen.

Mindestalter für das E-Bike-Fahren?

  • Altersunabhängigkeit
    • Alle Arten von E-Bikes dürfen frühestens im Alter von vierzehn Jahren auf öffentlichen Strassen gefahren werden.
  • Langsame E-Bikes
    • 14 – 16-Jährige
      • Damit sie ein langsames E-Bike fahren dürfen, müssen 14- bis 16-Jährige einen „Töffliausweis“ der Kategorie „M“ besitzen.
    • 16-Jährige und Ältere
      • Diese Personen dürfen langsame E-Bikes ohne Ausweis fahren.
  • Ausweispflicht für schnelle E-Bikes
    • Für das Fahren schneller E-Bikes (ab mehr als 25 km/h) bedarf es in jedem Fall den Besitz eines Ausweises der Kategorie „M“.

Auf E-Bikes zulässige Personenzahlen?

  • Grundsatz
    • Auf allen E-Bikes dürfen prinzipiell so viele Perso­nen mitfahren, wie Pedalpaare vorhanden sind.
  • Ausnahme
    • Eine Ausnahme bildet das Mitführen von Kindern:
      • Bei allen E-Bikes dürfen angebracht werden:
        • Ein Kindersitz und / oder
        • ein Veloanhänger.

Nicht erlaubt ist das Mitführen eines Passagiers auf einem

Fahrzeuge mit Nummernschild-Erfordernis?

Einzig Motorfahrräder ab mehr als 25 km/h, wozu auch die schnellen E-Bikes zählen, müssen mit einem Nummernschild ausgestattet sein.

Fazit

Bei elektrischen Zweirädern sind nicht alle Voraussetzungen und Bedingungen immer nachvollziehbar, zB:

  • Weil E-Roller bis 20 km/h als Leichtmotorfahrräder gelten, benötigen diese
    • weder Nummernschild
    • noch der Fahrer einen Helm.

Grafik

Zusammenstellung der wichtigsten Vorschriften
über Zulassung und Betrieb von Motorfahrrädern und Elektro-Rikschas (Stand 1. Feb. 2019)

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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