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SICAF: Investmentgesellschaft mit festem Kapital

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GRÜNDUNG

Rechtsgebiet:
SICAF: Investmentgesellschaft mit festem Kapital
Stichworte:
Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, SICAV
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gründungsakt

Grundlagen:

Das KAG enthält zur Entstehung einer SICAF keine Regeln. Gestützt auf die Verweisungsnorm von KAG 112 sind die Bestimmungen des OR zur Gründung der Aktiengesellschaft anwendbar.

Firma

Grundlage:

Die Firma (Name) der SICAF hat sich wie folgt zusammenzusetzen:

  • Familien- oder Fantasie-Name [vgl. KAG 111 Abs. 1]
  • Bezeichnung der Rechtsform („AG“) oder die Abkürzung „SICAF“ [vgl. KAG 111 Abs. 2 und OR 947 ff.]

Zweck

Grundlagen:

Der Zweck der SICAF ist vom Gesetzgeber bzw. Verordnungsgeber eng umgrenzt worden:

  • Positiv
    • ausschliesslich kollektive Kapitalanlage durch Erzielung von Erträgen und / oder Kapitalgewinnen, wobei sie keine unternehmerische Tätigkeit im eigentliche Sinne verfolgt
  • Negativ
    • Keine Dienstleistungen im Sinne von KAG 29 für Dritte!

Die SICAF darf Anlageentscheide und Teilaufgaben delegieren, sofern und soweit dies im Interesse einer sachgerechten Vermögensverwaltung liegt [vgl. KKV 122 Abs. 2].

Weiterführende Informationen

» Zweck der Aktiengesellschaft

Bewilligungspflicht

Grundlage:

Die SICAF ist bewilligungspflichtig; ein entsprechendes Gesuch ist an die FINMA zu stellen.

Die Bewilligung für eine SICAF setzt bezüglich Verwaltung und Geschäftsführung voraus:

  • Guter Ruf der verantwortlichen Personen
  • Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsführung
  • Ausweis der erforderlichen Qualifikationen

Handelsregistereintragung

Grundlage:

„Die Anmeldung der einzutragenden Tatsachen oder ihre Änderung sind nach den gesellschafts- und handelsregisterrechtlichen Regeln zur Eintragung ins HR anzumelden.»

Weiterführende Informationen

» AG- Gründung: Handelsregistereintragung

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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