Firmenbildung:
- Personen- oder Sachfirma bzw. Kombination
- Gesellschaftsbezeichnung „AG“, ausgeschrieben oder mit Kürzel
- Bei Personenfirmen darf das Kürzel „AG“ nicht vorangestellt werden, da es sonst zu Auslegungsschwierigkeiten für das Publikum kommen könnte (Vorname oder Gesellschaftskürzel?)
- Seit 01.01.2008 müssen auch alle Aktiengesellschaften und Genossenschaften zwingen den Zusatz „AG“ oder „Aktiengesellschaft“ im Geschäftsverkehr führen (Credit Suisse AG) [HR-Eintragung und Firmengebrauchspflicht, OR 954a].
Zusatz / Beispiele
- „… AG“
- „AG ….“
- „Aktiengesellschaft …“