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Aktionärbindungsvertrag

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Vertragsparteien

Rechtsgebiet:
Aktionärbindungsvertrag
Stichworte:
Aktionärbindungsvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ein Aktionärbindungsvertrag wird zwischen zwei oder mehreren Personen (oft Aktionärskonsortium oder Syndikat bezeichnet) geschlossen, nämlich

  • unter den Aktionären und der AG und/oder
  • unter den Aktionären.

Parteien dürfen Aktionäre, Nichtaktionäre und Verwaltungsratsmitglieder sein, aber nur unter Beachtung der Schranken von OR 698, 716a und 717; die AG selbst darf nicht als Partei des Aktionärbindungsvertrags auftreten.

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