Die Kantone führen einen Kataster, in welchen alle ermittelten belasteten Standorte eingetragen werden. Er ist öffentlich zugänglich und ein wichtiges Element für eine erste Orientierung zu einer allfälligen Belastung eines Grundstücks. Der Kataster ist ein Hilfsmittel für die Behörden, Gefährdungen von Polizeigütern zu erkennen und abzuwenden. Beim Erwerb einer Liegenschaft allein auf den Kataster abzustellen, ist äusserst risikoreich, da der Kataster der belasteten Standorte keinen Anspruch auf Vollständigkeit gewährt.
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Altlastenrecht