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Ausgliederung

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Abgrenzung

Rechtsgebiet:
Ausgliederung
Stichworte:
Ausgliederung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Spaltung

Bei der Spaltung gibt es 2 Varianten, nämlich

1. Aufspaltung

=   Unternehmensteilung in 2 oder mehrere übernehmende Gesellschaften nach dem FusG 29 ff., unter Auflösung, Liquidation und HR-Löschung des bisherigen Rechtsträgers.

2. Abspaltung

=   Eine bestehende Gesellschaft überträgt die übertragende Gesellschaft nach den Spaltungsregeln des FusG eines Betriebs oder Betriebsteils auf eine übernehmende Gesellschaft und bleibt fortbestehen.

Ausgliederung

Bei der Ausgliederung überträgt die übertragende Gesellschaft nicht nach den Spaltungsregeln des FusG eines Betriebs, Betriebsteils oder auch (anders als bei der Spaltung) Gegenstände des betrieblichen Anlagen-Vermögens auf eine Tochtergesellschaft (TG) und bleibt fortbestehen.

Weiterführende Informationen

» Tochtergesellschaft

Spin-off

Der spin-off geht eine Stufe weiter als die „Ausgliederung“, indem zweite Stufe dazugelegt wird:

  1. der abzuspaltende Vermögensteil wird in eine 100 %-ige Tochtergesellschaft ausgegliedert
  2. Übertragung der Anteile an der Tochtergesellschaft an die Anteilsinhaber der Muttergesellschaft.

Weiterführende Informationen

» Spin-off

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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