Spaltung
Bei der Spaltung gibt es 2 Varianten, nämlich
1. Aufspaltung
= Unternehmensteilung in 2 oder mehrere übernehmende Gesellschaften nach dem FusG 29 ff., unter Auflösung, Liquidation und HR-Löschung des bisherigen Rechtsträgers.
2. Abspaltung
= Eine bestehende Gesellschaft überträgt die übertragende Gesellschaft nach den Spaltungsregeln des FusG eines Betriebs oder Betriebsteils auf eine übernehmende Gesellschaft und bleibt fortbestehen.
Ausgliederung
Bei der Ausgliederung überträgt die übertragende Gesellschaft nicht nach den Spaltungsregeln des FusG eines Betriebs, Betriebsteils oder auch (anders als bei der Spaltung) Gegenstände des betrieblichen Anlagen-Vermögens auf eine Tochtergesellschaft (TG) und bleibt fortbestehen.
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Spin-off
Der spin-off geht eine Stufe weiter als die „Ausgliederung“, indem zweite Stufe dazugelegt wird:
- der abzuspaltende Vermögensteil wird in eine 100 %-ige Tochtergesellschaft ausgegliedert
- Übertragung der Anteile an der Tochtergesellschaft an die Anteilsinhaber der Muttergesellschaft.
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» Spin-off
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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