Abgrenzung von der Bankgarantie
Die Frage, ob eine selbständige Bankgarantie oder eine akzessorische Bürgschaft vorliege, bestimmt sich aus der Art des Leistungsversprechens (Zahlungspflicht unabhängig vom Grundgeschäft > Bankgarantie / Zahlungspflicht abhängig vom Grundgeschäft > Bankbürgschaft)
Abgrenzungen zu anderen Sicherheiten
Schuldbeitritt (kumulative Schuldübernahme)
- Übernahme einer echten solidarischen Verpflichtung gegenüber dem Gläubiger durch Hinzutreten des Beitretenden neben den Hauptschuldner
- Bürgschaft ist immer eine subsidiäre Verpflichtung
- Institut ist gesetzlich nicht geregelt
- Vgl. www.schuldbeitritt.ch
Kreditauftrag
- Auftrag an den Beauftragten, einem Dritten Kredit zu gewähren
- Beauftragter kann Kreditauftrag im Gegensatz zur Bürgschaft jederzeit beenden
- Vgl. OR 408 – OR 411
Kreditversicherung
- Schadenversicherung, die die Sicherung vor Vermögensschaden bezweckt
- Bürgschaft ist nicht Schadenersatz, sondern Erfüllung der Schuld des nicht leistenden Hauptschuldners
- Vgl. VVG für Grundsätze
Wechselbürgschaft
- Sicherung einer Wechselschuld
- Vgl. OR 1020 – OR 1022
Patronatserklärung
- Garantieähnliche Verpflichtung einer Muttergesellschaft zugunsten einer Tochtergesellschaft, sei es durch eine unverbindliche Zusage (sog. letter of comfort) oder durch eine bindende garantieähnliche Verpflichtung; u.U. kann sogar eine Bürgschaft vorliegen
- Institut ist gesetzlich nicht geregelt
- Vgl. Patronatserklärung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.