LAWINFO

Bankgarantie

QR Code

Einwendungen und Einreden der Bank

Rechtsgebiet:
Bankgarantie
Stichworte:
Bankgarantie
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Einwendungen und Einreden des Garanten sind systembedingt und angesichts der Abstraktheit der Garantie limitiert. In der Regel sind Einwendungen und Einreden aus dem Deckungs- und/oder aus dem Valutaverhältnis ausgeschlossen.

Zu den Einzelheiten:

  • Einwendungen und Einreden aus der Garantie
    • Einwendungs- und Einrederecht der Bank
      • Grundsätzlich darf die Bank Einwendungen und Einreden aus dem Garantieverhältnis selbst erheben
    • Einwendungen aus Mängeln im Vertragsschluss
      • zB Irrtum im Garantievertragsabschluss
    • Einreden aus dem Garantiezweck
      • zB Bank hat nur in einem bestimmten Sicherungszusammenhang zu leisten
    • Einrede der rechtsmissbräuchlichen Inanspruchnahme
      • zB rechtsmissbräuchliche Zahlungsaufforderung oder Betrug
  • Einwendungen und Einreden aus dem Hauptverhältnis
    • Grundlagen
      • Der (Haupt-)Schuldner und die Garantin, wenn sie sich trotz Nichtakzessorietät wider Erwarten für eine Nichtleistung einspannen lässt, kann sich der Anforderung des Garantiebegünstigten wie folgt widersetzen:
        • Bestreitung des Bestandes des behaupteten Rechts mittels Einwendungen
        • Hemmung der Geltendmachung mittels Einreden
    • Einwendungen
      • Rechtshindernde Einwendungen
        • zB Handlungsunfähigkeit einer Partei
      • Rechtsaufhebende Einwendungen
        • zB Untergang des Rechts infolge Erfüllung
    • Einreden
      • Dauernde Einreden (peremptorische Einreden)
        • zB Einrede der Verjährung
      • Aufschiebende Einreden (dilatorische Einreden)
        • zB Einrede des nicht erfüllten Vertrages [OR 82]
  • Verzicht auf Einwendungen und Einreden aus dem Hauptverhältnis (auch: Wegbedingung der Akzessorietät)
    • Verzicht ist ein schlüssiges Unterscheidungsmerkmal zwischen Garantie und Bürgschaft
      • Vgl. Nichtakzessorietät als Unterscheidungsmerkmal
    • Verzicht bedeutet Verzicht auf Prüfung der Rechtmässigkeit des Anspruchs aus dem Hauptverhältnis
    • Formulierungsbeispiele
      • „… unter Ausschluss jeglicher Einwendungen und Einreden …“
      • „… ohne jede Einrede …“
      • „… ohne Prüfung des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses …“
      • „… aus welchem Grund immer …“
      • „… without proof or conditions …“
  • Rechtsmissbrauch / Einwendungsdurchgriff
    • Voraussetzungen
      • Doppelte Offensichtlichkeit des Rechtsmissbrauchs
      • Widerrechtliches Valutaverhältnis
      • Sittenwidriges Valutaverhältnis
      • Zweckwidriger Abruf
      • Präsentation gefälschter Dokumente
      • Unverhältnismässigkeit Valuta-Restschuld ./. abgerufene Garantiesumme
      • Ankündigung eines gerichtlichen Zahlungsverbots
    • Einschränkung
      • Bundesgericht wendet den offensichtlichen Rechtsmissbrauch nur zurückhaltend an
  • Exkurs: Covid-19 Einrede
    • Falls sich die Bankgarantieziehung sichtbar, d.h. für die Bank ersichtlich, auf Forderungen bezieht, welche aktuell einer Covid-19-Stundung unterliegen, weist die Ziehung u.U. einen formellen und/oder materiellen Mangel auf
    • Nur die am konkreten Einzelfall vorgenommene, formelle und/oder materielle Prüfung der Rechtmässigkeit der Ziehung ist massgeblich
    • Die Bank hat eine im Handelsregister publizierte Covid-19-Stundung unaufgefordert zu berücksichtigen und die formelle und/oder materielle Prüfung der Ziehung mit einzubeziehen
    • Nach strenger und rechtsklarer Praxis sollte die Bank jede Ziehung, welche auch nur einen geringfügigen formellen und/oder materiellen Fehler aufweist, jeweils als Ganzes zurückweisen
    • Dem Garantie-Begünstigten steht es frei, eine formell und/oder materiell verbesserte, korrekte Ziehung nachzuliefern, was – je nach Ausgestaltung der Bankgarantie – zur Auszahlung der Garantievaluta oder eines Teiles davon führt

Weiterführende Informationen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.