Der Garantievertrag enthält die Konditionen der Bankgarantie, nämlich:
- Ingress
- = Einleitung
- Umschreibung des Grundgeschäfts (Vertragsverhältnis zwischen dem Schuldner und Begünstigten) = Sicherungszweck
- Garantieklauseln
- = Kernpunkt der Garantie
- Verpflichtung der Garantin (Bank), im Auftrag des Hauptschuldners (Kunde der Bank) eine bestimmte Summe auf erstes Verlangen an den Begünstigten (Vertragspartner des Hauptschuldners im Grundgeschäft) zu bezahlen
- Inhalt der Garantieklausel
- Bezeichnung des Garanten
- Bezeichnung des Begünstigten
- Garantiesumme (Währung + Betrag)
- Umschreibung der Belangbarkeits- bzw. Zahlungsvoraussetzungen
- Gestaltung Garantietext
- Nichtakzessorietät
- Form der Inanspruchnahme
- Schriftlichkeit
- Inanspruchnahme bei einer erstklassigen Bank
- Beglaubigung der Unterschrift auf der Zahlungsaufforderung
- Beglaubigung von Echtheit und Verbindlichkeit der vom Begünstigten eingereichten Dokumente
- Vgl. auch
- Identifikationsklausel
- Garantiebeanspruchung
- Befristung (Verpflichtungsdauer) / Verfallklausel
- Befristung
- Bezeichnung der Dauer der Garantieverpflichtung oder
- Bezeichnung des Ablaufzeitpunkts der Garantie, nach dem sie nicht mehr in Anspruch genommen werden kann
- Verfallklausel
- Aufforderung des Begünstigten hat am oder vor dem Ablaufdatum der Verpflichtungsdauer beim Garanten einzutreffen
- Bei Nichtgeltendmachung der Garantie während der Verpflichtungsdauer geht der Begünstigte seiner Rechte verlustig
- Befristung
- Anwendbares Recht
- Bankenusanz: kein fremdes Recht
- Vgl. auch Anwendbares Recht
- Gerichtsstand
- Bankenusanz: kein fremder Gerichtsstand
- Vgl. auch Gerichtsstand
- Weitere Klauseln
- Reduktionsklausel
- Identifikationsklausel
- Effektivklausel