Auch bei der Bankgarantie liegt ein sog. Dreiparteienverhältnis vor:
- Garantin (Bank)
- Garantiebegünstigter (Gläubiger im Grundgeschäft)
- Garantieauftraggeber (Schuldner im Grundgeschäft)
Das Dreiparteienverhältnis ist Ausfluss der „dreiseitigen“ Rechtsbeziehungen:
- Valutaverhältnis, zwischen Garantieauftraggeber und Garantiebegünstigtem
- Deckungsverhältnis, zwischen Garantieauftraggeber und Garantin
- Garantieverhältnis, zwischen Garantin und Garantiebegünstigtem