Bauen ohne Kostenüberschreitung ist das Ziel aller am Bau Beteiligten.
Das Bundesgerichtsurteil 4C.424/2004 vom 15.03.2005 brachte eine deutliche Verschärfung der Haftung von Architekten und Ingenieuren für Kostenschätzungen und Kostenvoranschläge.
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