Elemente:
- Vereinbarte Arbeiten
- Vergütung nach Aufwand ohne festen Preis
- Vereinbarung von Regieansätzen
- Keine Vereinbarung von Regieansätzen: > Regietarife der örtlichen Berufsverbände
- Keine Verbandstarife: > Festsetzung des Werklohns zu Selbstkosten des Unternehmers
- Beweislast für den Aufwand: Unternehmer
- Regierapport von Bauleitung unterzeichnen lassen (begründet Vermutung, dass der ausgewiesene Aufwand geleistet wurde und nötig war).
- Bauleitung sollte nur kritisch geprüften und ausgewiesenen Aufwand genehmigen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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