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Betreibungsaufhebung

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Negative Feststellungsklage nach UWG

Rechtsgebiet:
Betreibungsaufhebung
Stichworte:
Betreibungsaufhebung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Voraussetzungen der „negativen Feststellungsklage nach UWG“ sind vor allem gegenüber dem heiklen schutzwürdigen Feststellungsinteresse der allgemeinen negativen Feststellungsklage mit weniger Prozessrisiken behaftet:

  • Nachweis der Störungswirkung
    • Bestehen des ungerechtfertigten, kreditschädigenden Betreibungsregistereintrages
  • Andauern der Störungswirkung
    • Während der 5-jährigen Eintragungsdauer des ungerechtfertigen Betreibungsregistereintrags
  • Nachweis, dass die Betreibung ungerechtfertigt und damit schikanös ist.

Gesetzliche Grundlage

Literatur

Kuster Matthias, Schikanebetreibungen aus zwangsvollstreckungs-, zivil-, straf- und standesrechtlicher Sicht, in AJP 2004 S. 1039 f.

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