LAWINFO

Betreibungsaufhebung

QR Code

Negative Feststellungsklage nach UWG

Datum:
06.01.2011
Update:
30.09.2022
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Voraussetzungen der „negativen Feststellungsklage nach UWG“ sind vor allem gegenüber dem heiklen schutzwürdigen Feststellungsinteresse der allgemeinen negativen Feststellungsklage mit weniger Prozessrisiken behaftet:

  • Nachweis der Störungswirkung
    • Bestehen des ungerechtfertigten, kreditschädigenden Betreibungsregistereintrages
  • Andauern der Störungswirkung
    • Während der 5-jährigen Eintragungsdauer des ungerechtfertigen Betreibungsregistereintrags
  • Nachweis, dass die Betreibung ungerechtfertigt und damit schikanös ist.

Gesetzliche Grundlage

Literatur

Kuster Matthias, Schikanebetreibungen aus zwangsvollstreckungs-, zivil-, straf- und standesrechtlicher Sicht, in AJP 2004 S. 1039 f.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.