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Betriebsbedingte Kündigung

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bbK und konsequentes Arbeitgeberverhalten

Rechtsgebiet:
Betriebsbedingte Kündigung
Stichworte:
Betriebsbedingte Kündigung, Kündigung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Sollte der Arbeitgeber in der schriftlichen Kündigungsbegründung eine betriebsbedingte Kündigung geltend machen, erfolgte diese missbräuchlich, wenn er gleichzeitig einen neuen Mitarbeiter in der gleichen Funktion mit zeitnahem Eintritt verpflichtet. – Er läuft Gefahr, dass der angeblich betriebsbedingt entlassene Mitarbeiter eine missbräuchliche Kündigung geltend macht.

Tipps für Arbeitgeber:

  1. Die schriftliche Kündigungsbegründung ist sachlich zu formulieren.
  2. Begründen Sie konsequent und ehrlich: Schützen Sie nicht betriebliche Gründe vor, um dem Mitarbeiter die Sozialleistungen zu sichern; er dankt es Ihnen am Ende nicht. Kündigen Sie wegen seines Verhaltens und/oder seinen schlechten Leistungen, so nennen Sie in der Kündigungsbegründung nur diese Kündigungsmotive und nicht andere!
  3. Für den Fall, dass der Arbeitnehmer geltend macht, die Kündigung sei nicht betriebsbedingt, sondern missbräuchlich, sollten Sie die betriebsbezogenen Faktoren, die zur Kündigung führten, auch belegen können.

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