Deutschland hat am 17.07.2009 das Entwurfsschreiben „Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung“ veröffentlicht.
Als Beispiele für eine Funktionsverlagerung gelten:
- Beendigung und Verlagerung der Tätigkeit eines Eigenproduzenten
- Beendigung und Verlagerung der Tätigkeit eines Eigenhändlers
- Umstellung eines Eigenhändlers zum Kommissionär
- Umstellung eines Eigenproduzenten zum Auftragsfertiger
- Auslagerung der Produktion auf einen Auftragsfertiger
- Umstellung eines Auftragsfertigers zum Eigenproduzenten
- Umstellung eines Kommissionärs zum Eigenhändler.
Deutsche Stammhäuser tun gut daran, vor Realisation solcher Funktionsverlagerungen die steuerlichen und administrativen Folgen genau abzuklären:
- Inventur?
- Bewertungen?
- Nutzungsüberlassung?
- künftige Verrechnungspreise?
- Angemessene Lizenzsätze?
- Entnahmefiktion?
- Schätzungen der Finanzverwaltung?
- Steuerfolgen?
- uam
Weiterführende Informationen
- Huber/Duss/Buck/Wolff, Entwicklungen im internationalen Steuerrecht, Ziff. 4.2, in SteuerRevue Nr. 12/2009, S. 880
- Strunk/Kaminski, Funktionsverlagerungen in und von ausländischen Betriebsstätten und Personengesellschaften: Überlegungen zur (Nicht-)Anwendbarkeit der Grundsätze zum Transferpaket, in Steueranwalt International 2009/2010, S. 67 ff.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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