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Zweitwohnungen: Erhöhung der Gästetaxen in Flims, Laax und Falera rechtens

Datum:
13.05.2019
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
Steuern, Zweitwohnungen, Zweitwohnungsverordnung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Jahrespauschalen und fingierte durchschnittliche Belegungszahlen

Die drei Gemeinden Flims, Laax und Falera haben 2014 ein einheitlich gestaltetes Tourismusgesetz verabschiedet und je per 01.01.2015 in Kraft gesetzt. Dagegen erhoben u.a. 4 Zweitwohnungsbesitzer, die ihre Zweitwohnungen selber nutzen, Einsprache und zogen diese bis ans Bundesgericht weiter.

Die Beschwerdeführer rügten im Wesentlichen, dass die mit der Gästetaxte eingenommenen Mittel nicht nur zweckgebunden zugunsten der touristischen Infrastruktur, sondern auch zur Deckung des allgemeinen Finanzhaushalts verwendet würden, und, dass die auf einer Pauschalisierung beruhende Berechnungsmethode der Taxe zu willkürlichen Resultaten führe.

Das Schweizerische Bundesgericht hat nun die Argumente der Beschwerdeführer verworfen und die Entscheide des Bündner Verwaltungsgericht vom Oktober 2017 bestätigt.

Das Bundesgericht kam – wie die Vorinstanz – zum Schluss:

  • Die Mittel in allen drei Gemeinden würden gemäss Nachweis für tourismusbedingte Aufwendungen verwendet
  • Die Zweckbindung der Ausgaben könne nicht in Frage gestellt werden, wenn einzelne Einrichtungen auch von Personen mit Wohnsitz in der betreffenden Gemeinde genutzt würden
  • Die Bemessungsmethode der Gästetaxe führe nicht zu Ergebnissen, die in krassem Widerspruch zu den tatsächlichen Verhältnissen stehen würden:
  • Eine Pauschalisierung bewirke immer gewisse Ungenauigkeiten
  • Solche Ungenauigkeiten seien für eine rationelle Abgabenerhebung hinzunehmen

Die Taxe setzt sich zusammen aus:

  • Grundbetrag: CHF 220 pro Jahr
  • Wohnflächenbetrag: CHF 9 pro Quadratmeter Wohnfläche

Zur Veranschaulichung der Gästetaxen-Folge sei abschliessend festgehalten, dass eines der beschwerdeführenden Ehepaare für seine 5 ½ Zimmer-Wohnung in Flims mit einer Nettowohnfläche von 127 Quadratmetern inskünftig jährlich eine Gästetaxe von CHF 1`363 bezahlen muss.

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Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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