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Betriebsstätte / Betriebstätte

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Inländische Betriebsstätte

Rechtsgebiet:
Betriebsstätte / Betriebstätte
Stichworte:
Betriebsstätte, Betriebstätte
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Inländische Betriebsstätte

In der Schweiz werden Betriebsstätten von ausländischen Geschäftsinhabern und Personengesellschaften ausnahmsweise nach den Regeln für juristische Personen besteuert.

Mittels unilateraler, einseitiger Vorkehren versuchen die meisten Staaten eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Dies ist für Betriebsstätten, wie die ZN steuerrechtlich bezeichnet wird, nicht anders:

  • Im Ausland wird das System der Steueranrechnung praktiziert, d.h. die auf dem Ertrag der (schweizerischen) Betriebsstätte geschuldeten Steuern werden auf die Steuer des Ansässigkeitsstaates (Hauptsitz) angerechnet.
  • In der Schweiz wird Methode der Freistellung der (ausländischen) Betriebsstätten-Einkünfte angewandt.

Steuerliche Behandlung von Betriebsstätten-Gewinnen

Sachverhalt Staat der Betriebsstätte (ZN) Staat des Hauptsitzes
Betriebsstättengewinn Gewinnsteuer
  • Freistellung oder
  • Besteuerung mit (direkter) Anrechnung
Überweisung an Hauptsitz i.d.R. steuerfrei steuerfrei
Gewinnausschüttung in Anteilshaber  
  • Quellensteuer
    • Einkommenssteuer auf Nettoausschüttungen (klassisches System)
    • auf Bruttoertrag unter Anrechnung einer inländischen Gewinnsteuer des Gesamtunternehmens (Anrechnungsverfahren)

Für Personen oder Gesellschaften mit Sitz im Ausland und Betriebsstätte in der Schweiz ist die Verlustverrechnung ebenso anerkannt wie komplex.

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