Inländische Betriebsstätte
In der Schweiz werden Betriebsstätten von ausländischen Geschäftsinhabern und Personengesellschaften ausnahmsweise nach den Regeln für juristische Personen besteuert.
Mittels unilateraler, einseitiger Vorkehren versuchen die meisten Staaten eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Dies ist für Betriebsstätten, wie die ZN steuerrechtlich bezeichnet wird, nicht anders:
- Im Ausland wird das System der Steueranrechnung praktiziert, d.h. die auf dem Ertrag der (schweizerischen) Betriebsstätte geschuldeten Steuern werden auf die Steuer des Ansässigkeitsstaates (Hauptsitz) angerechnet.
- In der Schweiz wird Methode der Freistellung der (ausländischen) Betriebsstätten-Einkünfte angewandt.
Steuerliche Behandlung von Betriebsstätten-Gewinnen |
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Sachverhalt | Staat der Betriebsstätte (ZN) | Staat des Hauptsitzes |
Betriebsstättengewinn | Gewinnsteuer |
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Überweisung an Hauptsitz | i.d.R. steuerfrei | steuerfrei |
Gewinnausschüttung in Anteilshaber |
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Für Personen oder Gesellschaften mit Sitz im Ausland und Betriebsstätte in der Schweiz ist die Verlustverrechnung ebenso anerkannt wie komplex.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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