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Bürgschaft

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Beendigung der Bürgschaft

Rechtsgebiet:
Bürgschaft
Stichworte:
Bürgschaft, Sicherheiten
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Als Folge der Akzessorietät der Bürgschaft zum bestehenden Schuldverhältnis zwischen Gläubiger und Hauptschuldner hat der Untergang der Hauptschuld grundsätzlich auch das Erlöschen der Bürgschaft zur Folge (zusätzliche Erlöschensgründe der Bürgschaft sind auch die allgemeinen Gründe für das Erlöschen einer Obligation).

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