Die rechtlichen Grundlagen der Bürgschaft finden sich primär in den Art. 492 ff. des Bundesgesetzes über das Obligationenrecht vom 30. März 1911/18 Dezember 1936 (OR, SR 220):
Die Bürgschaft
A. Voraussetzungen
OR 494: Zustimmung des Ehegatten
B. Inhalt
I. Besonderheiten der einzelnen Bürgschaftsarten
OR 498: Nachbürgschaft und Rückbürgschaft
II. Gemeinsamer Inhalt
1. Verhältnis des Bürgen zum Gläubiger
OR 500: Gesetzliche Verringerung des Haftungsbetrages
OR 501: Belangbarkeit des Bürgen
OR 503: Sorgfalts- und Herausgabepflicht des Gläubigers
OR 504: Anspruch auf Zahlungsannahme
2. Verhältnis des Bürgen zum Hauptschuldner
OR 506: Recht auf Sicherstellung und Befreiung
OR 507: Das Rückgriffsrecht des Bürgen – Im Allgemeinen
OR 508: Das Rückgriffsrecht des Bürgen – Anzeigepflicht des Bürgen
C. Beendigung der Bürgschaft
OR 509: Dahinfallen von Gesetzes wegen
OR 510: Bürgschaft auf Zeit; Rücktritt
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