LAWINFO

Cash Pooling

QR Code

Einleitung zu Cash Pooling

Rechtsgebiet:
Cash Pooling
Stichworte:
Cash Pooling
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Cash Pooling ist der unternehmensinterne Liquiditätsausgleich durch zentrales Finanzmanagement.

Das stringente Konzerndenken verlangt auch ein Finanzmanagement. – Cash Pooling, d.h. ein unternehmensinterner Liquiditätsausgleich zur möglichst geringen Fremdkapitalbeanspruchung, ist das bis vor kurzem viel gepriesene Mittel für die Steuerung der Konzernfinanzen.

Das „Ein-Portemonnaie-Denken“ mittels cash pooling war trotz fehlenden Konzernrechtes in der Schweiz bislang als zulässig betrachtet worden. Die SAir Group-Insolvenz hat die Risiken dieses Cash-Management-Systems aufgezeigt und jenen Autoren Recht gegeben, die geltend machen, jede Tochtergesellschaft habe die Eigenkapital-, Liquiditäts-, Unterbilanz- und Ueberschuldungs-Regeln zu beachten; im Crashfall werden in aller Regel die Bestimmungen über das Verbot der Eigenkapitalrückgewähr verletzt.

Auf dieser Website finden Sie Informationen zu Cash Pooling sowie Links zu Firma / Unternehmen / Gesellschaften / Unternehmenssteuern.

Illustration: Cash Pooling

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.