Folgende cash pool-Arten sind bekannt:
-
Physisches Cash pooling (PCP)
- PCP beinhaltet in der Regel den täglichen, tatsächlichen Transfer1 der Kontosaldi der Poolteilnehmer an einen Master Account2
- Ausgestaltung nach Cash pooling-Vereinbarung:
- Zero Balancing: Die Soll- und Habensaldi der Teilnehmerkonti werden täglich auf Null gestellt;
- Target Balancing3: Es verbleibt auf den Teilnehmerkonti ein im voraus definierter Sockelbetrag.
-
Notional Cash pooling (NCP)
- Beim NCP findet kein tatsächlicher Transfer der Banksalden auf das Master Account statt4. Die Banksaldi der Teilnehmerkonten bleiben unberührt, lediglich die Zinsermittlung erfolgt aufgrund des vom Pool Leader5 ermittelten Gesamtsaldos über alle Poolkonti gerechnet.
- Ein fiktives Cash pooling ist aus rechtlichen Gründen nicht in allen Staaten erlaubt6.
-
Mischform von PCP und NCP
-
Länderübergreifende „Europools“
____________________________________
1 = effektives Cash pooling
2 Sammelkonto, mit welchem die verschiedenen Kontodifferenzen ausgeglichen und verwaltet werden
3 auch Conditional Balancing genannt
4 = fiktives Cash pooling
5 Gesellschaft, welche den Master Account verwaltet
6 Die Praxis in solchen Fällen bewegt sich oft in einer Kombination von PCP und NCP.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Domain-VerpachtungEinleitung zur Domain-VerpachtungAutoren:ForfaitierungEinleitung zur ForfaitierungAutoren:GebrauchsleiheEinleitung zur GebrauchsleiheAutoren:SicherungshinterlegungEinleitung zur SicherungshinterlegungAutoren:GlobalzessionEinleitung zur GlobalzessionAutoren:AbtretungEinleitung zur Abtretung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht