Als Churning (aus dem Engl. „Buttern“ od. „Gaunerei“ od. „Umrühren“) wird das häufige Umschichten eines Depots verstanden, welches nicht im Interesse des Kunden ist, sondern einzig dem Vermögensverwalter oder Broker nützt, der mit jeder Transaktion Provisionen, Gebühren oder dergleichen generiert.
Umgangssprachlich ist auch von „Gebühren-„ oder „Spesenschinderei“ die Rede.
Die FINMA definiert Churning in ihrem Rundschreiben 2009/1 als „das Umschichten von Depots der Kunden ohne einen im Kundeninteresse liegenden wirtschaftlichen Grund“.
Engl. Synonyme: «churn and burn», «twisting», «overtrading».
Informationen der FINMA zu Churning:
Finma Rundschreiben 2009/1: Eckwerte zur Vermögensverwaltung (PDF, 142 KB)