Es existieren keine einfachen und spezifischen Kriterien, um das Vorliegen von Spesenschinderei festzustellen. Es muss deshalb in jedem Einzelfall eine Gesamtbeurteilung erfolgen.
Ein Anwalt kann die Bücher (Aufzeichnung der Transaktionen) eines Vermögensverwalters überprüfen, um festzustellen, ob es sich um Churning handelt. Er muss nachweisen, dass die Handelstätigkeit innerhalb des betreffenden Kontos hinsichtlich Volumen oder Häufigkeit einen exzessiven Charakter aufweist. Dabei berücksichtigt er die finanziellen Ressourcen und den Charakter des Kundenkontos. Das Churning kommt häufig vor, wenn ein Vermögensverwalter selbständig über die Verwaltung/Anlage der Kundengelder entscheiden kann (VV-Vollmandat).