- Anspruchsberechtigte Unternehmen
- Unternehmen, welche von den Folgen der Covid-19-Pandemie wirtschaftlich erheblich beeinträchtigt wurden und einen Liquiditätsengpass hatten (vgl. Art. 6 Abs. 1 Covid-19-SBüV)
- Vom Kreditprogramm ausgeschlossene Unternehmen
- Unternehmen, die im Jahr 2019 einen Umsatzerlös von über CHF 500 Mio. erreichten (vgl. Art. 6 Abs. 2 lit. a Covid-19-SBüV)
- NB: Eine „Einzelgesellschaft“, welche einem Konzern angehörte, konnte einen Kredit beanspruchen, wenn sie selbst einen Umsatz von weniger als CHF 500 Mio. aufwies, auch wenn der konsolidierte Umsatz mehr als CHF 500 Mio. betrug (vgl. SCHENKER URS / CHERNAYA VIKTORIYA, a.a.O., S. 6)
- Unternehmen, die nach dem 01.03.2020 gegründet wurden (vgl. Art. 3 Abs. 1 lit. a Covid-19-SBüV)
- Unternehmen in einem Konkurs-, Nachlass- oder Liquidationsverfahren (vgl. Art. 3 Abs. 1 lit. b Covid-19-SBüV).
- Unternehmen, die im Jahr 2019 einen Umsatzerlös von über CHF 500 Mio. erreichten (vgl. Art. 6 Abs. 2 lit. a Covid-19-SBüV)
Literatur
- SCHENKER URS / CHERNAYA VIKTORIYA, Kredite mit Bundesgarantie zur Erhaltung der Liquidität schweizerischer Unternehmen in der Corona-Krise, 2. Aufl.
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:PatronatserklärungEinleitung zur PatronatserklärungAutoren:LastenverzeichnisEinleitung zum LastenverzeichnisAutoren:GesamteigentumEinleitung zum GesamteigentumAutoren:Rotlichtkontrolle / Rotlichtüber...Einleitung zur Rotlichtkontrolle / Rotlich...Autoren:Immobilien ab PlanEinleitung zu Immobilien ab PlanAutoren:ErbengemeinschaftEinleitung: Erbengemeinschaft in der Schweiz
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht