Die Charakteristika der Baurechtsdienstbarkeit (auch: „gewöhnliches Baurecht“) sind stichwortartig wiedergegeben:
Judikatur
- BGE 111 II 134
- BGE 135 III 103
Literatur
- ISLER PETER, Der Baurechtsvertrag und seine Ausgestaltung, Bern 1973
- KOLLER ALFRED, betreffend Formzwang bei wesentlichen Vertragspunkten, in: AJP 2010 S. 423 f.
- SCHMID JÖRG, Baurechtszins und Formzwang – Bemerkungen zum Urteil des Bundesgerichts BGE 5A_251/2010 vom 19.11.2010, in: ZBJV 2011 S. 392 ff.
- MEIER-HAYOZ ARTHUR, N 11 zu ZGB 674
- SCHMID JÜRG, Ausgewählte Fragen zum Baurecht, Unterbaurecht und zum Überbaurecht, in : ZBGR 1998 S. 306
- REY HEINZ / STREBEL LORENZ, BSK, N 4 ff. zu ZGB 674
- SPYCHER STEPHAN, OFK-ZGB, N 5 zu ZGB 779
- NEKOLA ANNA, Besteuerung des Grundeigentums im Privatvermögen in der Schweiz – Die kantonalen Gesetzgebungen in rechtsvergleichender Darstellung betreffend Einkommens-, Vermögens-, Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuer, Diss., Zürich 1983, S. 89 f. (mit Hinweisen)
Weiterführende Informationen
- Baurechte
- Broschüre: Baurechtsvertrag plus | immobilien.bs.ch
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