- Erschliessungseinrichtungen
- Verbreitung für Erschliessungsanlagen (Elektroverteilerkasten, Telecom-Verteiler uam
- Baurecht für Kleinbauten
- Fertiggaragen, Carports usw. auf dem Nachbargrundstück [vgl. BGE vom 06.08.1985, in: Pra 1986 Nr .12]
- Bauland im Baurecht
- Privater Wohnungsbau (MFH), Bürohäuser, Gewerbebau, aber auch Grossbauten und ganze Industrieanlagen (zB auf dem von strukturschwachen Kantonen ansiedlungswilligen Unternehmen zur Verfügung gestellten Bauland)
- In Zeiten einer Marktverknappung greifen die Bauwilligen auch zu Bauland aus Begründung eines Baurechts, welches in aller Regel als selbständiges und dauerndes Recht ausgestaltet wird und mit eigenem Grundbuchblatt so verselbständigt wird, dass es nach den Grundstücksregeln belastet und veräussert werden kann
- Sozialer Wohnungsbau
- Die Zurverfügungstellung von Bauland durch das Gemeinwesen an Wohnbaugenossenschaften, in deren Vorstand dann ein Behördenvertreter Einsitz nimmt, ist sehr verbreitet
- Wohnbau-Modelle
- Stockwerkeigentum auf Basis eines Baurechts („Micasa-Modell“) hat zwar den Vorteil, dass die StWE-Erwerber nur den Anteil an der Baute erwerben müssen und den Anteil am Bauland über die Zeit verzinsen können; die höhere Komplexität, das unterschiedliche StWE-Eigentümer-Verhalten beim späteren Baulanderwerb (die einen üben das Kaufsrecht am Bauland aus, die andern nicht (Stückelverhältnisse)) und eine mangelnde Akzeptanz bei den Hypothekenbanken haben den Durchbruch dieses an sich interessanten Modells verhindert
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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