1. Reine Überlassung des Domain-Namen
- Verpächter überlässt dem Pächter den Domain-Namen
- dieser entwickelt den Inhalt der Domain selber
- ist selber um den Unterhalt der Domain besorgt
- Pachtzins basiert rein auf dem Wert der Überlassung des Domain-Namens
2. Überlassung des Domain-Namen und weitere Zusatzleistungen
- Verpächter überlässt dem Pächter den Domain-Namen
- Verpächter entwickelt den Inhalt der Domain für den Pächter
- Verpächter besorgt den Unterhalt der Domain (evtl. inkl. Suchmaschinenbetreuung)
- Entgelt basiert auf obgenannten Leistungen
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