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Domain-Verpachtung

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Rechtsgebiet:
Domain-Verpachtung
Stichworte:
Domainverpachtung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

1.  Reine Überlassung des Domain-Namen

  • Verpächter überlässt dem Pächter den Domain-Namen
  • dieser entwickelt den Inhalt der Domain selber
  • ist selber um den Unterhalt der Domain besorgt
  • Pachtzins basiert rein auf dem Wert der Überlassung des Domain-Namens

2.  Überlassung des Domain-Namen und weitere Zusatzleistungen

  • Verpächter überlässt dem Pächter den Domain-Namen
  • Verpächter entwickelt den Inhalt der Domain für den Pächter
  • Verpächter besorgt den Unterhalt der Domain (evtl. inkl. Suchmaschinenbetreuung)
  • Entgelt basiert auf obgenannten Leistungen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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