1. Reine Überlassung des Domain-Namen
- Verpächter überlässt dem Pächter den Domain-Namen
- dieser entwickelt den Inhalt der Domain selber
- ist selber um den Unterhalt der Domain besorgt
- Pachtzins basiert rein auf dem Wert der Überlassung des Domain-Namens
2. Überlassung des Domain-Namen und weitere Zusatzleistungen
- Verpächter überlässt dem Pächter den Domain-Namen
- Verpächter entwickelt den Inhalt der Domain für den Pächter
- Verpächter besorgt den Unterhalt der Domain (evtl. inkl. Suchmaschinenbetreuung)
- Entgelt basiert auf obgenannten Leistungen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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