Der Eigentumsvorbehalt ist beim Kreditkauf für den Verkäufer ein wichtiges Sicherungsinstrument. Entscheidend sind dabei nicht nur die Eigentumsvorbehaltsabrede, sondern auch die Anmeldung und Eintragung im Eigentumsvorbehaltsregister. Oft fehlt es an der betrieblichen Disziplin und Sorgfalt, nach Abschluss des Kreditkaufs auch die Sicherungsarbeiten durchzuführen und den Vollzug zu überwachen.
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Eigentumsvorbehalt
Fazit
Rechtsgebiet:
Eigentumsvorbehalt
Stichworte:
Eigentumsvorbehalt
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG