Energetische Erneuerungen
Investiert der Eigentümer einer Mietliegenschaft in energetische Erneuerungen, kann er diese Mehrleistungen auf die Mietzinse der einzelnen Mietobjekte überwälzen.
Werterhaltende Massnahmen
Rein werterhaltende Massnahmen stellen keine Mehrleistungen dar.
Die Kosten von Unterhaltsarbeiten können daher nicht auf die Mieter überwälzt werden.
Werterhaltende und wertvermehrende Massnahmen
Renovationsarbeiten können zugleich einen werterhaltenden und wertvermehrenden Charakter aufweisen. In diesen Fällen ist zu bestimmen,
- welcher Anteil als reiner Unterhalt zu qualifizieren ist (der vom Vermieter zu tragen ist) und
- welcher Anteil eine Mehrleistung darstellt (der auf die Mieter überwälzt werden kann).
Schwierige Abgrenzung
Diese Qualifizierung ist in der Praxis oft schwierig und die Grenzen sind fliessend. Trotzdem hat eine Schätzung nach objektiven Kriterien zu erfolgen.
Gerichtspraxis
In einem Entscheid des Bundesgerichtes wurde z.B. der Ersatz von alten einfachverglasten Fenstern mit Vorfenstern durch solche mit Doppelverglasung als 40% wertvermehrend angesehen, da die Reinigung einfacher sei, das Wechseln der Vorfenster entfalle, das Wohnklima verbessert und die Heizkosten gesenkt würden (vgl. BGE vom 26. März 2002, 4C.287/2001).
Mietzinserhöhung aufgrund wertvermehrender Investitionen
Mietrechtliche Informationen zu wertvermehrenden Investitionen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.