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Sanierungskündigung – Anforderungen

Datum:
08.05.2018
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Geschäftsraummiete / Ladenmiete
Stichworte:
Miete, Mietvertragskündigung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

OR 271 Abs. 1 und 2

Die konkreten Renovationsarbeiten und deren Beginn müssen bereits im Zeitpunkt der Mietvertragskündigung bekannt sein. Der Vermieter muss hiezu spätestens vor erster Instanz Aufschluss geben und begründen, weshalb der betroffene Mieter ausziehen soll. Die Mietvertragskündigung ist anfechtbar, wenn er dies unterlässt.

Quelle

LawMedia Redaktion

Weiterführende Informationen / Linktipps

 

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