Vermieter von Liegenschaften denken zumeist kommerziell. Eine Sanierungsmassnahme wird oft nur ins Kalkül gezogen,
- wenn es sich lohnt
- wenn es die Bausubstanz notwendig macht
- wenn der Markt danach verlangt
- wenn Ausnutzungsvorteile entstehen
- wenn die Höhe der Energiekosten danach verlangt
- wenn die Objektlage weitere Investitionen es rechtfertigt
- wenn der Staat mit finanziellen Anreizen das Sanierungsvorhaben fördert.
In allen anderen Fällen beschränken sich die Grundeigentümer „Pinselrenovationen“, mit den Vorteilen:
- günstige Kosten
- verhältnismässig gute Wirkung
- durchgehende Gebäudenutzung.