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Zahlungsverzugskündigung: Missbräuchlichkeit einer gültigen Kündigung

OR 257d + ZPO 257 Abs. 1

Datum:
16.06.2026
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Mietrecht / Miete / Mietvertrag, Mietvertragskündigung
Thema:
Zahlungsverzugskündigung
Stichworte:
gültige Kündigung, Mietvertragkündigung, Mietwohnung, Missbräuchlichkeit, Verwirkungsfrist, Zahlungsverzug, Zahlungsverzugskündigung
Erlass:
OR 257d + ZPO 257 Abs. 1
Entscheid:
BGer 4A_239/2025 vom 12.08.2025
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Eine Zahlungsverzugskündigung,

  • welche den Anforderungen von OR 257d genügt,
    • kann gemäss OR 271 + OR 271a
      • nur unter aussergewöhnlichen Umständen angefochten werden,
    • nämlich
      • wegen Verstosses gegen Treu und Glauben.

Eine Anfechtung

  • hat innerhalb der Verwirkungsfrist von OR 273 zu erfoigen.

Eine rückwirkende Einforderung von Mietzinsen nach jahrelang akzeptierter Verrechnung

  • kann einer Ausweisung entgegenstehen.

BGer 4A_239/2025 vom 12.08.2025

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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