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Factoring-Finance

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Rechtsgebiet:
Factoring-Finance
Stichworte:
Debitorenforderung, Factoring, Factoring-Finance, Finanzierung, Innominatkontrakt
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für die Beendigung des Factoringvertrages gilt:

Grundlagen

  • Factoring ist ein Dauerschuldverhältnis
    • Keine Anwendung des auftragsrechtlichen OR 404 (siehe Box, Auftrag)
  • Parteiautonome Beendigungsklausel im Factoringvertrag
    • Abschluss des Factoringvertrages auf unbestimmte Zeit (üblich) oder Mindestdauer des Factoringvertrags, mit automatischer Verlängerung um jeweils eine bestimmte Dauer
    • Recht beider Parteien, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zB 3 oder 6 Monaten zu kündigen
  • Fehlende vertragliche Beendigungsklausel im Factoringvertrag
    • Ordentliche Kündigung innert einer angemessenen Kündigungsfrist, zB 3 – 6 Monate (60 Tage wäre zu kurz bemessen)

Ordentliche Beendigung

  • Kündigung einer Partei gemäss Factoringvertrag oder bei Fehlen einer Beendigungs- bzw. Kündigungsklausel binnen einer angemessenen Kündigungsfrist (siehe oben)

Ausserordentliche Beendigung

  • Vorzeitige Auflösung des Dauerschuldverhältnisses aus wichtigem Grund
    • Anwendung der allgemeinen Rechtsgrundsätze
    • Wichtiger Grund = Umstände, die die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für den Kündigenden nach Treu und Glauben unzumutbar machen
  • Weiteres im konkreten Einzelfall
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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