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Factoring-Finance

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Rechtsnatur

Rechtsgebiet:
Factoring-Finance
Stichworte:
Debitorenforderung, Factoring, Factoring-Finance, Finanzierung, Innominatkontrakt
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

In rechtlicher Hinsicht wird der Factoringvertrag qualifiziert als

  • Dreiparteienverhältnis
  • Innominatkontrakt oder gemischter Vertrag
    • Rahmenvertrag
    • Einzel-Factoringvertrag
  • Echtes Factoring
    • herrschende Lehre
      • Forderungskauf (ev. globaler Kaufvertrag)
        • Bevorschussung Kaufpreis
        • Debitorenverwaltung + Inkasso
        • Factoringvertrag als Rahmenvertrag
          • Andienungspflicht
          • Bedingte oder unbedingte Zession
    • Andere Autoren
      • Darlehen (Ansicht wie in Deutschland)
        • Bevorschussung auf Darlehensbasis
        • Übernahme Delkredererisiko
          • Garantie?
          • Versicherung?
        • Debitorenverwaltung im Auftrag des Factoringkunden
  • Unechtes Factoring
    • Herrschende Lehre
      • Darlehen
        • Bevorschussung auf Darlehensbasis
        • Sicherungszession oder Zession erfüllungshalber (OR 172)
    • Andere Autoren
      • Forderungskauf
        • Gestaltungsvarianten
          • Bedingungsvariante
          • Globaler Forderungskaufvertrag
          • Sicherungszession mit anschliessendem Forderungskauf
        • Gewährleistung des Factoringkunden für Bonität
          • Bonitätshaftung (OR 171 Abs. 2)
          • Anknüpfung der Gewährleistungspflicht des Factoringkunden an die Nichtzahlung des Debitors während bestimmter Karenzfrist ab Fälligkeit

Die Rechtsnatur-Einordnung und die juristischen Abgrenzungen sind hier sehr schwierig.

Eine solche dogmatische Einordung erlangt erst in Streitigkeiten zwischen Factor und Factoringkunden ihre grundlegende Bedeutung, vor allem in Bezug auf Leistungs-, Entschädigungs- und Ersatzpflichten.

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