Hinsichtlich der Steuern ist folgendes festzuhalten:
Einkommens- und Vermögenssteuern bzw. Kapital- und Ertragssteuern
- Individuelle Beurteilung
MWST
- Unter Voraussetzung einer schriftlichen Zession, einer Abgeltung unabhängig vom Zahlungseingang und der Entgeltvereinnahmung auf eigene Rechnung (d.h. Zessionar (Factor) rechnet nicht jede Zahlung des (Debitoren-)Schuldners mit dem Zedenten (Factoringkunde) ab) hat die Zession (Abtretung) mehrwertsteuerrechtlich keinerlei Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Zedenten (Leistungserbringer) und Schuldner (Leistungsempfänger / Debitor)
- Der Zedent (Leistungserbringer) hat nicht nur den Betrag, den er vom Zessionar (Factor) erhält zu versteuern, sondern den ganzen vom Schuldner (Leistungsempfänger) gemäss Vertrag geschuldeten Betrag
- Der Zessionar (Factor) erbringt eine von der MWST ausgenommene Leistung im Bereiche des Geld- und Kapitalverkehrs (Geschäft mit Geldforderungen).
Weiterführende Informationen
- Tax-Infos | gate.estv.admin.ch
- Vgl. weitere ESTV / MWST-Infos
- Alternative Risk Transfer | pwc.ch
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:VerrechnungEinleitung zur VerrechnungAutoren:AGB – Allgemeine Geschäftsbeding...Einleitung zu Allgemeine GeschäftsbedingungenAutoren:KaufvertragÜbersicht zum KaufvertragAutoren:Irreguläres PfandrechtEinleitung zu Irreguläres PfandrechtAutoren:Escrow / Escrow ManagementEinleitung zu Escrow / Escrow ManagementAutoren:SicherungsübereignungEinleitung zur Sicherungsübereignung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht