Hinsichtlich der Steuern ist folgendes festzuhalten:
Einkommens- und Vermögenssteuern bzw. Kapital- und Ertragssteuern
- Individuelle Beurteilung
MWST
- Unter Voraussetzung einer schriftlichen Zession, einer Abgeltung unabhängig vom Zahlungseingang und der Entgeltvereinnahmung auf eigene Rechnung (d.h. Zessionar (Factor) rechnet nicht jede Zahlung des (Debitoren-)Schuldners mit dem Zedenten (Factoringkunde) ab) hat die Zession (Abtretung) mehrwertsteuerrechtlich keinerlei Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Zedenten (Leistungserbringer) und Schuldner (Leistungsempfänger / Debitor)
- Der Zedent (Leistungserbringer) hat nicht nur den Betrag, den er vom Zessionar (Factor) erhält zu versteuern, sondern den ganzen vom Schuldner (Leistungsempfänger) gemäss Vertrag geschuldeten Betrag
- Der Zessionar (Factor) erbringt eine von der MWST ausgenommene Leistung im Bereiche des Geld- und Kapitalverkehrs (Geschäft mit Geldforderungen).
Weiterführende Informationen
- Tax-Infos | gate.estv.admin.ch
- Vgl. weitere ESTV / MWST-Infos
- Alternative Risk Transfer | pwc.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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