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Forderungspfandrecht

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Errichtung Pfandrecht an Rechten [ZGB 900 Abs. 3]

Rechtsgebiet:
Forderungspfandrecht
Stichworte:
Forderungspfand, Forderungspfandrecht, Sicherheit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Rechtsgeschäftliche Errichtung

  • Pfandvertrag (Schriftform oder Beachtung einer anderen für die Uebertragung vorgeschriebenen Form)
    • =  Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft
  • Vorhandensein Schuldschein
    • Pfandvertrag   =   Verpflichtungsgeschäft
    • Besitzesübergabe Schuldschein   =   Verfügungsgeschäft
  • (fakultativ sinnvolle) Notifikation der Pfandbestellung
    • an den Schuldner des verpfändeten Rechts im Sinne von ZGB 900 Abs. 2, sofern der Schuldner nicht Verpfänder ist [vgl. auch ZGB 906 Abs. 2] 

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