Rechtsgeschäftliche Errichtung
- Pfandvertrag (Schriftform oder Beachtung einer anderen für die Uebertragung vorgeschriebenen Form)
- = Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft
- Vorhandensein Schuldschein
- Pfandvertrag = Verpflichtungsgeschäft
- Besitzesübergabe Schuldschein = Verfügungsgeschäft
- (fakultativ sinnvolle) Notifikation der Pfandbestellung
- an den Schuldner des verpfändeten Rechts im Sinne von ZGB 900 Abs. 2, sofern der Schuldner nicht Verpfänder ist [vgl. auch ZGB 906 Abs. 2]
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.