- Verletzung der Treuepflichten des Vermögensverwalters und des Grundsatzes, dass Anlagen und Transaktionen im Interesse des Kunden zu erfolgen haben.
- Klassischer Interessenkonflikt
- Form des Insiderhandelns (erfüllt in der Schweiz jedoch nicht den Insidertatbestand)
- Form der Börsenmanipulation
- Konsequenzen bei Verletzung:
- Vertragsrechtliche: Schadenersatzanspruch der Kunden (erst ab einem gewissen Volumen)
- Aufsichtsrechtliche: Fehlende Gewähr für einwandfreie Geschäftstätigkeit → kann bis zum Entzug der Bankenlizenz führen
- Strafrechtliche: Verfolgung je nach Person des Täters (s. Rechtliche Grundlagen)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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