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Garantie / Garantievertrag

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Arten von Garantien

Rechtsgebiet:
Garantie / Garantievertrag
Stichworte:
Garantie / Garantievertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Es wird zwischen der reinen und der bürgschaftsähnlichen Garantie unterschieden. In der Praxis sind Bankgarantien von grosser Bedeutung.

Reine Garantie

Der Promittent steht für einen von jeglichem konkreten Schuldverhältnis unabhängigen Erfolg ein.

Schema: Reine Garantie

Beispiele für reine Garantien

  • Defizitgarantie des Gemeinwesens oder einer Bank
  • Dividendengarantie

Bürgschaftsähnliche Garantie

Die bürgschaftsähnliche Garantie bezieht sich in irgendeiner Weise auf ein Schuldverhältnis (Grundgeschäft), welches dem Promissar einen Anspruch auf eine Leistung eines Dritten gibt. Mit dieser Garantie soll die Leistung des Dritten an den Promissar gesichert werden, unabhängig davon, ob sie wirklich geschuldet ist oder nicht.

Schema: Bürgschaftsähnliche Garantie

Bankgarantien

Die Bankgarantie ist keine Art der Garantie, sondern vielmehr ein Instrument, welches sich im Verkehr mit Banken herausgebildet hat und rechtlich unterschiedlich ausgestaltet sein kann: als Bürgschaft, Garantievertrag (reine oder bürgschaftsähnliche Garantie – siehe oben), kumulative Schuldübernahme oder im internationalen Handelsverkehr als unabhängige Garantie  („First-demand“-Garantie oder Dokumentargarantie).

Die häufigsten Typen von Bankgarantien in Praxis sind folgende:

  • Bietungsgarantie (Bid Bond)
  • Anzahlungsgarantie
  • Erfüllungsgarantie (Performance Bond)
  • Gewährleistungsgarantie
  • Darlehensgarantie

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