Fälligkeit der Garantie
Die Garantie wird fällig, wenn die Leistung des Dritten zum vereinbarten Zeitpunkt nicht erfolgt (Mahnung, Fristansetzung nicht notwendig)
Schadenersatzanspruch
Beim Ausbleiben der Leistung des Dritten (sog. Garantiefall) hat der Promissar einen Schadenersatzanspruch (kein Erfüllungsanspruch) gegen den Promittenten, der auf das positive Interesse (Erfüllungsinteresse) gerichtet ist.
Regress
Im Allgemeinen hat der Promittent keinen Regress gegen den Dritten (Subrogation gemäss Art. 110 OR ist ausgeschlossen).
Einreden des Dritten
Der Promittent kann dem Promissar keine Einreden des Dritten entgegen halten.
Nichtigkeit des Garantievertrages
Der Garantievertrag ist nichtig, wenn die garantierte Leistung nach ihrem Inhalt oder vom Zweck her widerrechtlich oder unsittlich ist.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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