- in dem Zustand, in welchem die Mietsache bei Mietantritt übergeben wurde
- wenn gereinigt übergeben, auch gereinigt zurück
- geräumt
- normale, durch den vertragsgemässen Gebrauch entstandene Abnutzung ist zulässig
- kleine Ausbesserungen gemäss OR 259 durchgeführt
- verunreinigte Dampfabzugsfilter müssen ersetzt werden
- zerbrochene Fensterscheiben müssen ersetzt werden
- weitere kleine Reparaturen (z.B. abgebrochenes Türchen des Tiefkühlfaches im Kühlschrank u.ä.) müssen durchgeführt werden
- Beispiele für Abnutzungen infolge vertragsgemässen Gebrauch:
- Spuren von Möbel am Boden
- Spuren von Bildern an der Wand
- fachgerecht zugespachtelte Dübellöcher in der Wand
- kleine Kratzer im Parkett
- kleine Ausbesserungen gemäss OR 259 durchgeführt
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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