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Gastromiete

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Zustand der Mietsache bei Rückgabe

Datum:
07.05.2009
Update:
26.10.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • in dem Zustand, in welchem die Mietsache bei Mietantritt übergeben wurde
    • wenn gereinigt übergeben, auch gereinigt zurück
    • geräumt
  • normale, durch den vertragsgemässen Gebrauch entstandene Abnutzung ist zulässig
    • kleine Ausbesserungen gemäss OR 259 durchgeführt
      • verunreinigte Dampfabzugsfilter müssen ersetzt werden
      • zerbrochene Fensterscheiben müssen ersetzt werden
      • weitere kleine Reparaturen (z.B. abgebrochenes Türchen des Tiefkühlfaches im Kühlschrank u.ä.) müssen durchgeführt werden
    • Beispiele für Abnutzungen infolge vertragsgemässen Gebrauch:
      • Spuren von Möbel am Boden
      • Spuren von Bildern an der Wand
      • fachgerecht zugespachtelte Dübellöcher in der Wand
      • kleine Kratzer im Parkett

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