- in dem Zustand, in welchem die Mietsache bei Mietantritt übergeben wurde
- wenn gereinigt übergeben, auch gereinigt zurück
- geräumt
- normale, durch den vertragsgemässen Gebrauch entstandene Abnutzung ist zulässig
- kleine Ausbesserungen gemäss OR 259 durchgeführt
- verunreinigte Dampfabzugsfilter müssen ersetzt werden
- zerbrochene Fensterscheiben müssen ersetzt werden
- weitere kleine Reparaturen (z.B. abgebrochenes Türchen des Tiefkühlfaches im Kühlschrank u.ä.) müssen durchgeführt werden
- Beispiele für Abnutzungen infolge vertragsgemässen Gebrauch:
- Spuren von Möbel am Boden
- Spuren von Bildern an der Wand
- fachgerecht zugespachtelte Dübellöcher in der Wand
- kleine Kratzer im Parkett
- kleine Ausbesserungen gemäss OR 259 durchgeführt
LAWINFO
Gastromiete