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Gewinnausschüttung

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Offene Gewinnausschüttung

Rechtsgebiet:
Gewinnausschüttung
Stichworte:
Gewinnausschüttung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Kapitalgesellschaft hat auf Ausschüttungen die Verrechnungssteuer von 35 % des Bruttobetrags abzuziehen.

Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung bestehen folgende Möglichkeiten:

Schweiz

  • Deklaration in der Steuererklärung
  • Gesuch um Verrechnungssteuer-Rückerstattung (Formular Nr. 25)

EU

Anspruchskonkurrenz von

  • Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) der Schweiz mit dem Sitzstaat des Ausschüttungsempfängers
    • Je nach DBA steht dem Ausschüttungsempfänger die vollständige bzw. teilweise Entlastung vom Steuerabzug oder die Steueranrechnung im Sitzstaat zu.
  • Zinsbesteuerungsabkommen (auch Zinsrichtlinie genannt) mit der EU für die Besteuerung von grenzüberschreitenden Zinszahlungen an in der EU steuerpflichtige natürliche Personen
    • Steuerrückbehalt, der von 15 % schrittweise auf 35 % ab Juli 2011 angehoben wird oder
    • Meldung der Zinszahlung an den Fiskus des Wohnsitzlandes, auf ausdrückliche Anweisung des Zinsempfängers.

Prüfung im konkreten Einzelfall, ob das Doppelbesteuerungs- oder das Zinsbesteuerungsabkommen anzuwenden ist.

Übrige Länder

Situativ, nach schweizerischem Recht oder ggf. nach den jeweiligen DBA.

Weiterführende Informationen zu Doppelbesteuerung / DBA

» Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz

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