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Doppelbesteuerungsabkommen

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Einleitung zu Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz

Rechtsgebiet:
Doppelbesteuerungsabkommen
Stichworte:
Doppelbesteuerungsabkommen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Doppelbesteuerungsabkommen sollen vermeiden, dass Steuerpflichtige,
die in den Vertragsstaaten Einkünfte erzielen, in beiden Staaten – also doppelt –
besteuert werden.

  • Doppelbesteuerung = Kollision zweier Steuerhoheiten
    bei Identität von Steuerart, Steuersubjekt, Steuerobjekt
    und Bemessungsperiode
  • Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) = Steuerlich
    motivierte Staatsverträge

Doppelbesteuerung (DB)

Doppelbesteuerung bedeutet, dass zwei Steuerhoheiten beim gleichen Steuerpflichtigen zum selben Steuergegenstand und für denselben Zeitraum Steuern erheben.

Effektive Doppelbesteuerung: 2 Steuerhoheiten besteuern das Subjekt tatsächlich trotz Identität von Steuergegenstand und Steuerperiode.

Virtuelle Doppelbesteuerung: Obwohl 2 Steuerhoheiten besteuern könnten, sieht eines ganz oder teilweise von der Besteuerung ab und lässt das Gemeinwesen die Steuer erheben.

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