Doppelbesteuerungsabkommen sollen vermeiden, dass Steuerpflichtige,
die in den Vertragsstaaten Einkünfte erzielen, in beiden Staaten – also doppelt –
besteuert werden.
- Doppelbesteuerung = Kollision zweier Steuerhoheiten
bei Identität von Steuerart, Steuersubjekt, Steuerobjekt
und Bemessungsperiode
- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) = Steuerlich
motivierte Staatsverträge
Doppelbesteuerung (DB)
Doppelbesteuerung bedeutet, dass zwei Steuerhoheiten beim gleichen Steuerpflichtigen zum selben Steuergegenstand und für denselben Zeitraum Steuern erheben.
Effektive Doppelbesteuerung: 2 Steuerhoheiten besteuern das Subjekt tatsächlich trotz Identität von Steuergegenstand und Steuerperiode.
Virtuelle Doppelbesteuerung: Obwohl 2 Steuerhoheiten besteuern könnten, sieht eines ganz oder teilweise von der Besteuerung ab und lässt das Gemeinwesen die Steuer erheben.
Aktuelle Informationen zu den Steuerabkommen der Schweiz
» Steuerabkommen mit Deutschland und Grossbritannien
Aktuell: Anpassung der Amtshilfe in Doppelbesteuerungsabkommen
Zur Identifikation der Steuerpflichtigen und des Informationsinhabers (z.B. der Bank) verlangt die Schweiz zurzeit bei Amtshilfegesuchen die Nennung von Namen und Adressen. In Zukunft soll auch Amtshilfe gewährt werden, wenn ein ersuchendes Land lediglich eine Nummer, beispielsweise eine Kontonummer, vorweisen kann.
» Erleichterte Amtshilfe in Steuersachen geplant
Vor kurzem hat die OECD die Amtshilfe auch auf Gruppenanfragen ausgedehnt: Für die Mitgliedsstaaten bedeutet dies, dass sie den neuen Standard nun in ihrem nationalen Recht umsetzen müssen. Im Schweizer Parlament wird zurzeit über eine Anpassung des Steueramtshilfegesetzes verhandelt.